Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem ÄrzteG 1998 und Visitationen
Ärztinnen und Ärzte dürfen ausschließlich an Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsstätten ausgebildet werden. Seit 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem Ärztegesetz 1998 bei den jeweiligen Landeshauptleuten. Auch für die Visitationen anerkannter Ausbildungsstätten sind die Landeshauptleute zuständig, wobei diese Aufgaben in der Steiermark vom Referat Gesundheitsrecht der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege wahrgenommen werden.
Die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Ausbildung in der Allgemeinmedizin und in einem Sonderfach sind in den §§ 9ff ÄrzteG 1998 geregelt. Der entsprechende Antrag ist mitsamt allen Beilagen beim Referat Gesundheitsrecht per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formulare und Unterlagen zur Anerkennung von Ausbildungsstätten
Die für die Beantragung erforderlichen Formulare und Unterlagen finden sie auf der nachstehenden Webseite:
Ansprechpersonen
Mag.a Valentina Harrer-Spampinato
Tel.: +43 (316) 877-4413
E-Mail: valentina.harrer-spampinato@stmk.gv.at
Mag.a Johanna Hammer-Feldbaumer
Tel.: +43 (316) 877-3365
E-Mail: johanna.hammer-feldbaumer@stmk.gv.at
