Gesundheitsförderung und Prävention

Förderungsbereich

Förderungsrichtlinien und Ablauf

Formulare

1) Antragsprozedere:

  • Mit 30. Juni 2023 endete die Antragsfrist für das Jahr 2023.
    Für das Jahr 2024 ist  das neue Formular ab Oktober d.J. erhältlich.

  •  Kosten-/Finanzplan & Abrechnung [xlsm]
     = integraler Bestandteil des Antrages! → Bei der Antragstellung sind PLAN-Kosten sowie PLAN-Finanzierung (Einnahmen, Finanzierungsquellen) zu erfassen und GEMEINSAM mit dem Antrag einzureichen.
     

Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages inklusive des Kosten-/Finanzierungsplanes sowie FB- bzw. Vereinsregisterauszuges (zusätzlich ab einer beantragten Summe von € 30.000,00 auch einen Jahresabschluss), da die zusätzliche Einforderung von fehlenden Informationen bzw. Unterlagen die Bearbeitung Ihres Antrages verzögert.

HINWEIS: Der unterschriebene Antrag, der FB- bzw. Vereinsregisterauszug sowie der Kosten-/Finanzierungsplan - diesen als excel-Dokument - (PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen) sind ausschließlich per Mail an: gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at zu übermitteln.

Das Formblatt ist zugleich als Kosten-/Finanzierungsplan in der Phase der Antragstellung (PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen) und als Belegsverzeichnis im Zuge des Förderungsverwendungsnachweises (IST-Kosten und IST-Einnahmen) konzipiert.

Die Vorlage eines Kosten-/Finanzierungsplanes im Zuge der Antragstellung sowie der Nachweis der widmungsgemäßen Förderungsverwendung im Zuge der Subventionsabrechnung sind verpflichtend..

MERKE:

Die Dokumentation der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen hat unter Heranziehung und Weiterführung des in der Phase der Antragstellung eingereichten xlsm-Dokumentes "Kosten-/Finanzierungsplan & Abrechnungsformular" zu erfolgen. Den bei der Antragstellung erfassten Plan-Kosten und Plan-Einnahmen sind nun die Ist-Kosten und Ist-Einnahmen gegenüber zu stellen.

Abweichungen zwischen PLAN und IST von mehr als 10% sind dem Förderungsgeber jedenfalls zu melden.

Das Formular ist in elektronischer Form (unbedingt im Excel-Format) vorzulegen. Zusätzlich ist das Titelblatt (1. Tabellenblatt/Übersicht) zu unterschreiben, zu scannen und im pdf-Format zu übermitteln.

Die maßnahmenverantwortliche Förderungsstelle entscheidet auf Basis dieser Dokumentation über die weitere Vorgehensweise bzw. über die Auswahl und die Quantität konkret vorzulegender Einzelbelege.

2) Nachweis:

Ab sofort steht für diese Zwecke das neue Excel-Formblatt (xlsm) zur Verfügung, das zugleich als Kosten-/Finanzierungsplan in der Phase der Antragstellung (PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen) und als Belegsverzeichnis im Zuge des Förderungsverwendungsnachweises (IST-Kosten und IST-Einnahmen) konzipiert ist.

Das Titelblatt des Formblattes "Kosten-/Finanzplan & Abrechnung" ist zu unterschreiben und sowohl bei der Antragstellung (PLAN) als auch bei der Nachweislegung (IST) vorzulegen.

  •  Tätigkeitsbericht (docx)
  •  Erhebungsbogen 2022 [xlsm] - Achtung: Aktivieren Sie die Makros vor dem Ausfüllen des Formulars, damit Sie mehr Informationen angeben können!
  •  Kosten-/Finanzplan & Abrechnung
  •  Belegsverzeichnis (xlsx). Das Belegsverzeichnis ist ZUSÄTZLICH zum Finanzplan auszufüllen
    • → hier dürfen nur jene Kosten angeführt werden, die tatsächlich bei der A8 abgerechnet werden. 
    • → Gilt nicht für Antragsteller, die eine Förderung ausschließlich von der A8 erhalten.

HINWEIS: Der Nachweis ist ausschließlich per Mail an: gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at

Grundsatzdokumente

 Nationale Gesundheitsförderungsstrategie [pdf]

 Qualitätskriterien FGÖ [pdf]

 Bundesgesetz über Maßnahmen un Initiativen zur Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information (Gesundheitsförderungsgesetz) [html]

 Rahmen-Gesundheitsziele für Österreich [html]

 Gesundheitsziele Steiermark [pdf]

 Gesundheit 21 – Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert [pdf]

 Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (21.11.1986) [pdf]

 Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark [pdf]

Einreichung - Übermittlung

Anträge sind elektronisch an

gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at

zu übermitteln.

Datenschutz

Allgemeine Informationen

- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,

- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und

- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten

finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).