Gesundheitsförderung und Prävention
Förderungsbereich
Formulare
1) Antragsprozedere:
- Mit 30. Juni 2023 endete die Antragsfrist für das Jahr 2023.
Für das Jahr 2024 ist das neue Formular ab Oktober d.J. erhältlich. Kosten-/Finanzplan & Abrechnung [xlsm]
= integraler Bestandteil des Antrages! → Bei der Antragstellung sind PLAN-Kosten sowie PLAN-Finanzierung (Einnahmen, Finanzierungsquellen) zu erfassen und GEMEINSAM mit dem Antrag einzureichen.
Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages inklusive des Kosten-/Finanzierungsplanes sowie FB- bzw. Vereinsregisterauszuges (zusätzlich ab einer beantragten Summe von € 30.000,00 auch einen Jahresabschluss), da die zusätzliche Einforderung von fehlenden Informationen bzw. Unterlagen die Bearbeitung Ihres Antrages verzögert.
HINWEIS: Der unterschriebene Antrag, der FB- bzw. Vereinsregisterauszug sowie der Kosten-/Finanzierungsplan - diesen als excel-Dokument - (PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen) sind ausschließlich per Mail an: gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at zu übermitteln.
Das Formblatt ist zugleich als Kosten-/Finanzierungsplan in der Phase der Antragstellung (PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen) und als Belegsverzeichnis im Zuge des Förderungsverwendungsnachweises (IST-Kosten und IST-Einnahmen) konzipiert.
Die Vorlage eines Kosten-/Finanzierungsplanes im Zuge der Antragstellung sowie der Nachweis der widmungsgemäßen Förderungsverwendung im Zuge der Subventionsabrechnung sind verpflichtend..
MERKE:
Die Dokumentation der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen hat unter Heranziehung und Weiterführung des in der Phase der Antragstellung eingereichten xlsm-Dokumentes "Kosten-/Finanzierungsplan & Abrechnungsformular" zu erfolgen. Den bei der Antragstellung erfassten Plan-Kosten und Plan-Einnahmen sind nun die Ist-Kosten und Ist-Einnahmen gegenüber zu stellen.
Abweichungen zwischen PLAN und IST von mehr als 10% sind dem Förderungsgeber jedenfalls zu melden.
Das Formular ist in elektronischer Form (unbedingt im Excel-Format) vorzulegen. Zusätzlich ist das Titelblatt (1. Tabellenblatt/Übersicht) zu unterschreiben, zu scannen und im pdf-Format zu übermitteln.
Die maßnahmenverantwortliche Förderungsstelle entscheidet auf Basis dieser Dokumentation über die weitere Vorgehensweise bzw. über die Auswahl und die Quantität konkret vorzulegender Einzelbelege.
2) Nachweis:
Ab sofort steht für diese Zwecke das neue Excel-Formblatt (xlsm) zur Verfügung, das zugleich als Kosten-/Finanzierungsplan in der Phase der Antragstellung (PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen) und als Belegsverzeichnis im Zuge des Förderungsverwendungsnachweises (IST-Kosten und IST-Einnahmen) konzipiert ist.
Das Titelblatt des Formblattes "Kosten-/Finanzplan & Abrechnung" ist zu unterschreiben und sowohl bei der Antragstellung (PLAN) als auch bei der Nachweislegung (IST) vorzulegen.
Tätigkeitsbericht (docx)
Erhebungsbogen 2022 [xlsm] - Achtung: Aktivieren Sie die Makros vor dem Ausfüllen des Formulars, damit Sie mehr Informationen angeben können!
Kosten-/Finanzplan & Abrechnung
Belegsverzeichnis (xlsx). Das Belegsverzeichnis ist ZUSÄTZLICH zum Finanzplan auszufüllen
- → hier dürfen nur jene Kosten angeführt werden, die tatsächlich bei der A8 abgerechnet werden.
- → Gilt nicht für Antragsteller, die eine Förderung ausschließlich von der A8 erhalten.
HINWEIS: Der Nachweis ist ausschließlich per Mail an: gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at
Grundsatzdokumente
− Nationale Gesundheitsförderungsstrategie [pdf]
− Qualitätskriterien FGÖ [pdf]
– Rahmen-Gesundheitsziele für Österreich [html]
– Gesundheitsziele Steiermark [pdf]
– Gesundheit 21 – Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert [pdf]
– Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (21.11.1986) [pdf]
– Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark [pdf]
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).