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Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein Teilbereich des österreichischen Gesund­heitswesens und wird – neben den Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich – auch als dessen „dritte Säule“ bezeichnet. Er umfasst laut Definition „alle Vorkehrungen, organisatorischen Einrichtungen und Tätigkeiten der dazu berufenen Ärzte und der Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, die für die Erhaltung der menschlichen Gesundheit sowie für die Verhütung und Bekämpfung von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten erforderlich sind“.

 Dazu zählen beispielsweise klassische Aufgaben wie die Seuchenbekämpfung, der Infektionsschutz mit Impfaktionen, die sanitäre Aufsicht über die Gesundheitsberufe sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens, die sanitätspolizeiliche Überwachung, die Umwelthygiene, die Mutter-Kind-Vorsorge, oder die Gesundheitsberichterstat­tung.

 Bei der Erfüllung seiner Pflichten orientiert sich der ÖGD an den Ergebnissen der Gesundheitsberichterstattung sowie den Erkenntnissen der Gesundheitswissen­schaften. Der ÖGD behandelt Fragestellungen und Herausforderungen aus einer bevölkerungsbezogenen Sichtweise und im Hinblick auf die angestrebte Herstellung von gesundheitlicher Chancengleichheit.

 Die verschiedenen Agenden des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden je nach Zuständigkeit auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene (inklusive Städte mit eigenem Statut) wahrgenommen.

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