Sehr geehrte Damen und Herren!
Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und somit auch in der Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft ist zu beachen:
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist ausschließlich für
- unaufschiebbare Angelegenheiten und nur
- nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstandes von einem Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.
Wir danken für Ihr Verständnis.