Sehr geehrte Damen und Herren!
Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und somit auch in der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege ist zu beachen:
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist ausschließlich für
- unaufschiebbare Angelegenheiten und nur
- nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen einer FFP2-Maske, das Einhalten des Mindestabstandes von einem Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.
Wir danken für Ihr Verständnis.