Hauskrankenpflege - Mobile Pflege- und Betreuungsdienste
Allgemeines
Vier vom Land Steiermark anerkannte Trägerorganisationen erbingen an den 84 steirischen Stützpunkten flächendeckend mobile Pflege- und Betreuungsdienste.
Hilfswerk Steiermark GmbH
Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Steiermark - Pflege und Betreuung
SMP-Sozialmedizinischer Pflegedienst Hauskrankenpflege Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH
Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH
Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden durch drei Berufsgruppen erbracht:
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/pfleger
- Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten
- Heimhelferinnen/Heimhelfer
Das Angebot umfasst unter anderem Unterstützung beim Aufstehen, Körperpflege, Medikamentengabe, Förderung der Mobilität, medizinische Hauskrankenpflege (z. B. Injektionen, Sondenernährung, Verbandwechsel), Hilfe im Haushalt sowie die Anleitung und Entlastung pflegender Angehöriger.
Inanspruchnahme

In den Bezirkskarten finden Sie, nach Bezirken gegliedert, die Kontaktdaten jener Organisationen, die in Ihrer Gemeinde Hauskrankenpflege anbieten und den Förderungsbeitrag des Landes direkt mit dem Land Steiermark verrechnen.
Kosten für Kundinnen und. Kunden

Das Land Steiermark und Ihre Wohnsitzgemeinde fördern die Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege. Daher sind die Tarife sozial gestaffelt und richten sich nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen. Weiterführende Informationen finden Sie hier =>
Beratung, Vermittlung und Anmeldung

In den
Bezirkskarten finden Sie, nach Bezirken gegliedert, die Kontaktdaten jener Organisationen, die in Ihrer Gemeinde Hauskrankenpflege anbieten und den Förderungsbeitrag des Landes direkt mit dem Land Steiermark verrechnen.
Finanzierung

Die Finanzierung der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege erfolgt in der Steiermark gemäß einer Normkostenfinanzierung. Die Normkosten berücksichtigen Personal-, Fahrt- und sonstige Kosten. Als verrechenbare Leistungseinheit gelten die Normkosten pro Pflege- und Betreuungsstunde (Vollkostenstunde).
Weiterführende und detaillierte Informationen zur Finanzierung

