Mobile Hauskrankenpflege - Dienstleistungsanbieter
Mobile Pflege- und Betreuungsdienste

Viele ältere Menschen wünschen sich trotz hohem Pflege- und Betreuungsbedarfs ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können und möchten nicht auf die gewohnten Kontakte mit Familie und Freunden verzichten. In der Steiermark bieten die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste eine wesentliche Unterstützung bei der Pflege und Betreuung der Menschen zu Hause. Diese Versorgungsform nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, wenn es darum geht, pflegebedürftige Menschen durch professionelle Pflege in verschiedenen Aspekten zu unterstützen und deren Angehörige gezielt zu entlasten.
Hauskrankenpflege
Allgemeines
In der Steiermark wird die Hauskrankenpflege von fünf - vom Land Steiermark anerkannten - Organisationen flächendeckend erbracht. Diese sind:
- Caritas der Diözese Graz-Seckau
- Hilfswerk Steiermark GmbH
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Landesverband Steiermark - Pflege und Betreuung
- SMP-Sozialmedizinischer Pflegedienst Hauskrankenpflege Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH
- Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH
Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden durch die drei Berufsgruppen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Pflegeassistent:in und Heimhelfer:in ausgehend von 84 Stützpunkten/Sozialzentren erbracht.
Die Leistungen reichen dabei von der Hilfe beim morgendlichen Aufstehen über Körperpflege, Medikamentengabe, Beweglichkeitsförderung, medizinische Hauskrankenpflegeleistungen (z.B. Injektionen, Sonderernährung, Verbandwechsel), Unterstützung in der Haushaltsführung bis hin zur Anleitung von pflegenden Angehörigen.
Organisationen
Hauskrankenpflege in Ihrer Gemeinde
In den Bezirkskarten finden Sie, nach Bezirken gegliedert die Kontaktdetails der Organisationen, die Hauskrankenpflege in Ihrer Gemeinde anbieten und die den Landes-Kostenzuschuss für ihre Kundinnen bzw. Kunden mit dem Land Steiermark verrechnen können. Download Bezirkskarten => Informationen für Graz finden Sie auch auf dem Stadtportal der Landeshauptstadt Graz.
Geschäftsstellen-Adressen der Organisationen
Caritas der Diözese Graz-Seckau
8054 Graz, Kärntnerstraße 427
Tel.: (0316) 908501-170, Fax: (0316) 908501-175
E-Mail: mobile.dienste@caritas-steiermark.at Web: http://mobile-dienste.caritas-steiermark.at
Hilfswerk Steiermark GmbH
8055 Graz, Paula-Wallisch-Straße 9
Tel.: (0316) 813 181-4010, Fax: (0316) 813 181-4098
E-Mail: office@hilfswerk-steiermark.at Web: http://www.hilfswerk-steiermark.at/
Österreichisches Rotes Kreuz - Landesverband Steiermark, Pflege und Betreuung
8010 Graz, Merangasse 26
Tel.: (0) 501445 10000, Fax: (0) 501445 10199
E-Mail: landesverband@st.roteskreuz.at Web: www.st.roteskreuz.at/
SMP - Verein Sozialmedizinischer Pflegedienst-Hauskrankenpflege Stmk. gemeinnützige Betriebs GmbH
8042 Graz, St. Peter Hauptstraße 208
Tel.: (0316) 817 300, Fax: (0316) 817 300-8
E-Mail: office@smp-hkp.at Web: www.smp-hkp.at/
Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH - Sozialzentren
8010 Graz, Albrechtgasse 7/II
Tel.: (0316) 8960 29000, Fax: (0316) 8960 29999
E-Mail: office@stmk.volkshilfe.at Web: www.stmk.volkshilfe.at/
Finanzierung
Die Finanzierung der Hauskrankenpflege erfolgt in der Steiermark gemäß einer Normkostenfinanzierung, die Personal-, Fahrt- und sonstige Kosten berücksichtigt.
Als verrechenbare Leistungseinheit/Vollkostenstunde gelten die Normkosten pro Pflege- und Betreuungsstunde.
Eine Pflege- und Betreuungsstunde setzt sich aus:
- den Pflege- und Betreuungszeiten, die anlässlich eines Hausbesuches durchgeführt werden (die Zeiterfassung beginnt bei Eintritt und endet beim Verlassen der Wohnung der Kundin bzw. des Kunden) und
- den Zeiten für außerhäusliche Verrichtungen, welche eindeutig kund:innenspezifisch zuordenbar sind,
zusammen.
Außerhäusliche Verrichtungen sind Besorgungen für den alltäglichen Bedarf, welche von der Pflegeassistenz bzw. der Heimhilfe durchgeführt werden (Medikamente, Bandagist, Apotheke, Krankenkasse, Arzt/Ärztin) und Case-Management-Tätigkeiten, welche von der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson geleistet werden (z.B. Organisation von Heil- und Hilfsmittel, Fallbesprechung, Organisation von Untersuchungsterminen).
Fahrtzeiten werden nicht zusätzlich verrechnet!
Bei einem Hausbesuch wird die erste Viertelstunde zur Gänze verrechnet, für die weitere Betreuungszeit wird die tatsächliche Ist-Zeit aufgerundet auf die nächsten 5-Minuten verrechnet. Außerhäusliche Verrichtungen werden in angefangenen 5- Minuten-Schritten verrechnet.
Ab 2023 gelten folgende Normkostensätze pro Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson 98,69 Euro
Pflegeassistenz: 78,93 Euro
Heimhilfe: 61,15 Euro
Die Normkosten werden durch die untenstehenden Beitragsarten finanziert:
1. Kund:innenbeitrag - Dieser ist sozial gestaffelt und wird aus dem Netto-Einkommen der Kund:in berechnet. Die Höhe hängt auch von der Qualifikation der Betreuungsperson ab, die gemäß Berufsrechten und dem Tätigkeits- und Kompetenzkatalog des Landes Steiermark zum Einsatz kommt.
Im in der Menüführung angeführten Punkt „Kosten für KundInnen" finden Sie die Kundinnen- bzw. Kundentarifliste und Informationen, welches Einkommen zur Bemessung des Selbstkostenbeitrages berücksichtigt wird.
2. Gemeindebeitrag - Die Zuzahlung der Wohnsitzgemeinde erfolgt direkt an die betreuende Organisation.
Zuzahlungsbetrag der Gemeinden/der Stadt Graz ab 2023 für eine Pflege- und Betreuungsstunde
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP): 26,69 Euro
Pflegeassistenz: 19,47 Euro
Heimhilfe: 9,93 Euro
3. Landesbeitrag - Die Zuzahlung des Landesbeitrages erfolgt direkt an die betreuende Organisation
Zuzahlungsbetrag des Landes Steiermark ab 2023 für eine Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson(DGKP): 45,80 Euro
Pflegeassistenz: 43,14 Euro
Heimhilfe: 37,27 Euro
4. Sozialversicherungsträgerbeitrag (gemäß ASVG § 151)
Wenn eine „medizinische Hauskrankenpflege" benötigt wird (z.B. Verbandwechsel), übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung pro Hausbesuch 6,90 Euro des Kund:innenbeitrags. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, benötigt man eine ärztliche Anordnung und eine Genehmigung der Krankenkasse.