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Betreutes Wohnen - Pflegende

Bild als Symbol für Betreutes Wohnen

Die vom Land Steiermark geförderte Versorgungsform „Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren" ermöglicht Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und eine eigenständige Lebensführung in einer barrierefreien Wohnung.

Diese Wohnform stellt dabei eine Kombination aus einer altersgerechten Wohnsituation mit einer konkreten Betreuungsleistung (Grundleistung) dar. Durch soziale Kontakte und die Förderung der Selbstständigkeit wird die Lebensqualität im Alter verbessert, wodurch ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung bewerkstelligt und eine Unterbringung in einem Pflegeheim hinausgezögert werden kann.

„Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren" ist eine Wohnform für ältere Menschen im Rahmen eines wohnbaugeförderten Mietverhältnisses.

Vertragspartner des Landes sind die Gemeinden, Sozialhilfeverbände und der Sozialhilfeträger der Stadt Graz.

Voraussetzungen

Bild als Symbol für die Voraussetzungen

Mindestalter 60 Jahre

Kosten

Bild als Symbol für die Kosten

Sofern mit dem Dienstleistungsanbieter ein Verrechnungsvertrag besteht, werden bis zu 100 % der Betreuungskosten vom Land Steiermark übernommen.

Beratung, Vermittlung und Anmeldung

Bild als Symbol für Beratung, Vermittlung und Anmeldung

Bitte wenden Sie sich direkt an die für die jeweilige Einrichtung zuständige Gemeinde.

Einrichtungen

Inanspruchnahme und Kosten

Häufig gestellte Fragen

Rechtsgrundlagen und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

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Kontakt

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 8 Pflegemanagement Telefon: +43 (316) 877-3550
E-Mail: pflegemanagement@stmk.gv.at
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