Mehrstündige Alltagsbegleitung - Mobile Pflege- und Betreuungsdienste für Pflegende
Allgemeines
Seit 2019 ist die Mehrstündige Alltagsbegleitung ein ergänzendes Angebot der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste. Durch die stundenweise Anwesenheit einer Betreuungsperson (mindestens 4 Stunden) schließt sie die Lücke zwischen der klassischen Hauskrankenpflege und der 24-Stunden-Betreuung.
Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter betreuen, unterstützen und begleiten ältere sowie pflegebedürftige Menschen mehrere Stunden täglich. Im Mittelpunkt stehen die Unterstützung im Alltag, die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Begleitung bei Aktivitäten und sozialen Kontakten (z. B. Gespräche, gemeinsame Besuche, außerhäusliche Erledigungen), die Anwesenheit im Haushalt zur Entlastung der Angehörigen sowie die Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Essen, Trinken, Mobilität oder Ausscheidung.
Voraussetzungen

Bezug von zumindest Pflegegeld der Stufe 1 oder eine positive pflegefachliche Stellungnahme einer Einrichtung gemäß § 3 StPBG (Steiermärkisches Pflege- und Betreuungsgesetz)
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Kontaktieren Sie direkt den zuständigen Stützpunkt bzw. die Sozialstation Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation und vereinbaren Sie einen Hausbesuch.
- Die Abklärung des Betreuungsbedarfes erfolgt durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Diese Erstabklärung ist im Ausmaß der tatsächlich vor Ort geleisteten Zeit, maximal jedoch 1,5 Stunden, kostenfrei.
- Die Mehrstündige Alltagsbegleitung kann von Montag bis Sonntag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr in Anspruch genommen werden.
- Ein Einsatz dauert mindestens 4 und höchstens 10 Stunden pro Tag (zusammenhängend).
- An Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % verrechnet.
- Für An- und Abfahrt werden keine Fahrtkosten verrechnet. Fahrtkosten für außerhäusliche Verrichtungen, die ausdrücklich von der Kundin oder vom Kunden beauftragt werden, werden mit dem amtlichen Kilometergeld verrechnet.
- Ein vereinbarter Hausbesuch ist spätestens 7 Tage vor Betreuungsbeginn abzusagen. Andernfalls werden 4 Betreuungsstunden in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Absage aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z. B. plötzlicher Krankenhausaufenthalt) entstehen keine Kosten.
Die Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur Heimhilfe gemäß dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG).
Sie betreuen maximal zwei Personen, die in einem Angehörigenverhältnis stehen (z. B. Ehepaare, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, Geschwister) und im selben Haushalt leben. Der Kundinnen- und Kundenbeitrag erhöht sich bei einer Doppelbetreuung nicht.
Mehrstündige Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter übernehmen keine medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten. Bei Bedarf werden für pflegerische Aufgaben eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder eine Pflegeassistenz der Hauskrankenpflege hinzugezogen. Die Verrechnung dieser Leistungen erfolgt gemäß der Kundinnen- und Kundentarifliste der Hauskrankenpflege.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.075 Kundinnen und Kunden betreut und 131.416 Betreuungsstunden erbracht.
Finanzierung und Kosten für Kundinnen und Kunden

Der Kundeninnen- und Kundenbeitrag beträgt 10,36 Euro pro Stunde. Die Restkosten übernimmt das Land Steiermark.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung

In den Bezirkskarten finden Sie, nach Bezirken gegliedert die Kontaktdetails der Organisationen, die Mehrstündige Alltagsbegleitung in Ihrer Gemeinde anbieten.
Rufen Sie direkt den Stützpunkt bzw. die Sozialstation Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation an und vereinbaren Sie einen Hausbesuch:
Kontaktdetails hier =>
Ihre Ansprechpersonen
Wenn Sie Fragen zum Thema „Mehrstündige Alltagsbegleitung" haben, wenden Sie sich bitte an:
Die jeweilige Trägerorganisation,
an die Pflegedrehscheibe in Ihrem Bezirk oder- an die Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat Pflegemanagement
