Fragen - Tagesbetreuung - Dienstleistungsanbieter
Nein, das Pflegegeld gilt nicht als Einkommen und wird daher nicht zur Berechnung der Eigeneleistung der Kundin bzw. des Kunden hinzugezählt. Dies kann der Richtlinie zur „Definition und Ermittlung des Einkommens für Soziale Dienste der Steiermark iSd § 16 SHG" entnommen werden, die dem Dienstleistungsanbieter als Grundlage zur Ermittlung der Eigenleistung der Kundin bzw. des Kunden dient.
Wenn Sie konkret an Tageszentren für ältere Menschen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Pflegeverband/an den jeweiligen Gemeindeverband/an die jeweilige Gemeinde bzw. an die Stadt Graz, je nachdem wo das Tageszentrum geplant ist.
Ein umfassender Flächendeckender Ausbau von Tagesbetreuungseinrichtungen für ältere Menschen ist das Ziel und wird landesseitig bestmöglich unterstützt. Dahingehend ist es natürlich erfreulich, dass in einzelnen Bezirken die errechneten Soll-Zahlen lt. BEP bereits in greifbarer Nähe bzw. sogar schon erreicht oder gar überschritten sind. Gemeinden in Bezirken, in denen die errechneten Mindestzahlen im Bereich der Tageszentren zwar bereits erfüllt sind, jedoch trotzdem einen zusätzlichen Bedarf in der Region sehen, soll auch weiterhin die Antragstellung auf Einrichtung eines solchen Angebots ermöglicht werden. Bei diesen wird eine umfassende Einzelfallprüfung auf Notwendigkeit des tatsächlichen Bedarfs vorgenommen und hierbei werden insbesondere
- der Fokus auf Versorgungsregionen statt auf einzelne Bezirke,
- die Anzahl der bereits ausgebauten Plätze im betroffenen Bezirk bzw. in angrenzenden Bezirken,
- die Auslastung bestehender teilstationärer Einrichtungen in der Versorgungsregion bzw. in angrenzenden Bezirken,
- die Standortverteilung in der Versorgungsregion zur frühzeitigen Vermeidung von Konkurrenzsituationen sowie
- der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren, Bevölkerungsdichte (EW/km²) und Bevölkerungsprognose in der Altersgruppe der über 65-jährigen Personen
als relevante Parameter herangezogen. Soweit ein tatsächlicher Bedarf gegeben ist, soll auch ein weiterer Ausbau möglich sein.
Damit soll sichergestellt werden, dass nicht nur ein quantitativer Ausbau der notwendigen Anzahl an Tageszentren pro Bezirk erfolgt, sondern darüber hinaus auch dem Erfordernis der Erfüllung eines (über)regionalen Bedarfs nachgekommen werden kann. Ziel ist es, unter Berücksichtigung vorhandener Angebote und Ressourcen, den tatsächlichen Bedarf zu erfüllen. Die Leistung soll nicht nur bestmöglich die jeweiligen Bedarfe der Seniorinnen und Senioren abdecken, sondern auch so ausgestaltet und gelegen sein, dass diese die Ansprüche an Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Effizienz erfüllen.
