Tagesbetreuung für Dienstleistungsanbieter
Allgemeines zur "Tagesbetreuung für ältere Menschen"
Die Tagesbetreuung ist ein Angebot für ältere Menschen, die weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben möchten, jedoch tagsüber einer psychosozialen Betreuung und Basispflege bedürfen. Ebenfalls sollen pflegende An- und Zugehörige in ihrer Betreuungstätigkeit entlastet werden.
Um eine landesweit qualitative, gute und einheitlich strukturierte Versorgung älterer Menschen durch professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen zu erreichen, wurden seitens des Landes Steiermark, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat Pflegemanagement, der Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen" entwickelt.
Der Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen" wurde von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen und ist integraler Bestandteil des Verrechnungsvertrages, welcher zwischen dem Land Steiermark, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat Pflegemanagement und den Pflegeverbänden/Gemeindeverbänden/Gemeinden bzw. der Stadt Graz abgeschlossen wird.
Der beschlossene Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen" kann unter dem Link: "Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen" abgerufen werden.
Das Land Steiermark gewährt unter Einhaltung dieser Qualitätskriterien finanzielle Beihilfen für Pflegeverbände/Gemeindeverbände/Gemeinden und die Stadt Graz, die als Träger der „Tagesbetreuung für ältere Menschen" auftreten. Eine solche vom Land Steiermark geförderte Einrichtung kann dann 12, 16 oder 30 Plätze (nur für Statutarstädte) aufweisen.
Gemäß dem Qualitätsstandard können Tageszentren grundsätzlich von Menschen ab 60 Jahren, die Pflegegeld beziehen und in ihrer Lebensgestaltung Unterstützung benötigen, genutzt werden, wobei Ausnahmen davon möglich sind. Dadurch soll der Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht werden, Gesellschaft und soziale Kontakte gefördert und die An- und Zugehörigen entlastet werden.
Zu den Grundleistungen der Tageszentren gehören:
* Stärkung und Förderung der kognitiven, motorischen, sozialen und sinnesspezifischen Ressourcen
* gemeinsame Verrichtung von Alltagstätigkeiten im Sinne der Aktivierung
* Beschäftigung mit der Lebensgeschichte des älteren Menschen
* Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung
* Aufrechterhaltung der geistigen Fitness durch kognitives Training
* Austausch von Informationen Pflegeberatung für An- und Zugehörige
Finanzierung
Sofern ein Träger der Tagesbetreuung über einen Verrechnungsvertrag mit dem Land Steiermark verfügt, werden zur Finanzierung der Tageszentren normierte Kosten herangezogen, die aufgrund unterschiedlicher Bewertung von Immobilienkosten individuell ausgestaltet sind. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Vollkosten erfolgt derzeit durch die Kund*innen, das Land Steiermark und den jeweiligen Vertragspartner (in der Regel ein Pflegeverband/Gemeindeverband/eine Gemeinde oder der Sozialhilfeträger der Stadt Graz). Der Betreiber eines Tageszentrums vereinnahmt dabei direkt den Kund*innentarif vom jeweiligen Gast und die Restkosten werden von der öffentlichen Hand an den Betreiber überwiesen. Die Kosten für Hol- und Bringdienste und die Speiseversorgung sind nicht Teil der Normkostenfinanzierung und müssen von den Kund*innen selbst getragen werden.
Kund*innen
Die Kund*innen tragen auf Basis Ihres Kund*innentarifs einen Teil der normierten Kosten. Dieser Tarif ist sozial gestaffelt und wird vor Inanspruchnahme der Tagesbetreuung individuell mit Hilfe eines Einkommensrechners vom Betreiber der Einrichtung ermittelt.
- „KundInnentarife 8, 12, 16 und 30 Plätze 2024"
- „KundInnentarife Demenz - Stand 2024",
und
Land Steiermark und Vertragspartner:
Die Restkosten (=Normkosten abzgl. Kund*innentarif) werden vom Land Steiermark und über eine Tagesbetreuungsumlage aller Gemeinden in der Steiermark gemäß § 3 des Steiermärkischen Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetzt (StSPLFG) im Verhältnis 60:40 getragen.
Alle sonstigen Tageszentren erhalten vom Land Steiermark keine monetären Beihilfen und die Finanzierung dieser Einrichtungen obliegt dem jeweiligen Betreiber.
Verrechnungsvertrag mit dem Land Steiermark
Grundsätzlich kann ein Verrechnungsvertrag nur zwischen dem Land Steiermark und dePflegeverbänden/Gemeinden bzw. der Stadt Graz als Träger der Tagesbetreuung abgeschlossen werden.
Der jeweilige Pflegeverband/der jeweilige Gemeindeverbadn/die jeweilige Gemeinde bzw. die Stadt Graz hat die Möglichkeit das Tageszentrum selbst zu betreiben oder sich für den Betrieb einen Betreiber/Dienstleistungsanbieter zu suchen, der im Zuge eines dem Vergaberecht entsprechenden Auswahlverfahrens zu ermitteln ist.
Dazu ist schriftlicher, formloser Antrag auf einen Verrechnungsvertrag für ein Tageszentrum für ältere Menschen von Seiten eines Trägers an das Land Steiermark, Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement, Referat Pflegemanagement zu stellen.
Inhalt des Antrages
* Wer sucht an?
* Um was wird angesucht? (Tageszentrum für ältere Menschen, Neu-/Umbau oder bestehendes Tageszentrum)
* Für wie viele Plätze wird angesucht?
* Standort des Tageszentrums für ältere Menschen?
* Betreiber/Dienstleistungsanbieter der Tageszentrums?
* Datum der geplanten Inbetriebnahme?
* Planunterlagen zum Gebäude
Daraufhin wird geprüft ob auf Basis des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2025 im jeweiligen Bezirk ein Bedarf besteht. Den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025 finden Sie unter folgendem Link => Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025
Die Planunterlagen werden vor Baubeginn hinsichtlich der Einhaltung des Qualitätsstandards geprüft und ein fachtechnisches Gutachten zum barrierefreien Bauen wird vom Referat Bautechnik und Gestaltung, Abteilung 15, Steiermärkische Landesregierung erstellt.
Nach positiver Beurteilung des schriftlichen Ansuchens wird ein Verrechnungsvertrag für den Zeitraum von zwei Jahren in Aussicht gestellt. Mit der Inaussichtstellung erfolgt die Übermittlung des fachtechnischen Gutachtens.
Während der Um-/Bauphase sind die Pläne und die Ausstattung der Tagesbetreuung in Hinblick auf eben diesen Qualitätsstandard mit dem Referat Pflegemanagement, Abteilung 8, Steiermärkische Landesregierung und dem Referat Bautechnik und Gestaltung, Abteilung 15, Steiermärkische Landesregierung abzustimmen.
Nach Fertigstellung des Um-/Neubaus ist seitens des Trägers ein Endabnahmetermin zu vereinbaren, bei dem die Umsetzung des Qualitätsstandards und allfällige Vorgaben des Landes Steiermark überprüft werden. Bei Umsetzung aller Vorgaben wird ein Verrechnungsvertrag ausgestellt.