Überprüfung der Badegewässerqualität in der Steiermark

Badesee
Badesee© APWeixler

Weiterführende Informationen

Österreich ist aufgrund der Richtlinie des Rates der Europäischen Union
über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG vom 8. Dezember 1975), die durch das
Bäderhygienegesetz (BGBl. Nr. 1996/658) bzw. die Bäderhygieneverordnung (BGBl. II/420/1998) umgesetzt wurde, verpflichtet, die wichtigsten Badegewässer zu überprüfen.

Weiterfgührende Informationen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überprüfung der Badegewässer entnehmen Sie bitte der  Homepage des Gesundheitsministeriums.

Genauere Angaben zu Testergebnissen für alle Badeseen in Österreich und Erklärungen zu den Untersuchungsparametern erhalten Sie auf der Homepage der AGES Homepage der AGES.

 Weiterführende Informationen über Zerkarien (dem steirischen Seuchenplan entnommen)

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).