Der Amtsarzt / die Amtsärztin

Aufgabengebiet

Der Amtsarzt/ die Amtsärztin beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird  in Behördenverfahren als medizinischer Sachverständiger/Sachverständige beigezogen und fungiert als Kontroll- und Aufsichtsorgan.

Amtsärzte/Amtsärztinnen sind ebenfalls in der Planung, Koordination, Beratung, Entwicklung, Organisation und als Aufsichtsorgan folgender Bereiche tätig:

  • Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
  • Infektionsschutz
  • Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung
  • Gesundheitsplanung und Beratung der Politik zu gesundheitsrelevanten Entwicklungen
  • Medizinisches Krisenmanagement
  • Umweltmedizin / Umwelthygiene
  • Unterstützung anderer Verwaltungsbereiche in der Erfüllung deren Aufgaben (z.B. Führerscheinverfahren, Gehbehindertenausweise)
War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).