Übersicht und Aufgaben
des "Referates Pflegeaufsicht"
Seit 1. Jänner 2025 ist das neue Gesetz zur Regelung von Leistungen und Einrichtungen für vorrangig altersbedingte Pflege und Betreuung in Kraft.
Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024, das „Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetze (StPBG)" beschlossen. Damit sind künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark zur vorrangig altersbedingten Pflege und Betreuung in einem Gesetz zusammengefasst, was einen besseren Überblick schafft und zugleich Klarheit in der Angebotsgestaltung und in der Vollziehung gewährleistet.
Zentrale Heimaufsicht durch das Land Steiermark
Im Rahmen des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes 2024 ist das Referat Pflegeaufsicht als Aufsichtsbehörde mit der Durchführung von Kontrollen in allen Pflegewohnheimen und Pflegeplätzen der Steiermark beauftragt.
Dies umfasst die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen unter Beiziehung von Amtssachverständigen aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.
Darüber hinaus werden bei eingehenden Beschwerden schwerpunktmäßige Anlasskontrollen durchgeführt.
Oberstes Gebot ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege in der Steiermark.