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Der Amtsarzt / die Amtsärztin

Der Amtsarzt/ die Amtsärztin beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird  in Behördenverfahren als medizinischer Sachverständiger/Sachverständige beigezogen und fungiert als Kontroll- und Aufsichtsorgan.

Amtsärzte/Amtsärztinnen sind ebenfalls in der Planung, Koordination, Beratung, Entwicklung, Organisation und als Aufsichtsorgan folgender Bereiche tätig:

  • Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
  • Infektionsschutz
  • Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung
  • Gesundheitsplanung und Beratung der Politik zu gesundheitsrelevanten Entwicklungen
  • Medizinisches Krisenmanagement
  • Umweltmedizin / Umwelthygiene
  • Unterstützung anderer Verwaltungsbereiche in der Erfüllung deren Aufgaben (z.B. Führerscheinverfahren, Gehbehindertenausweise)

Externe Verknüpfung Ärztinnen/Ärzte-Suche der Ärztekammer Steiermark

 
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