Finanzierung

Die Finanzierung der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege erfolgt in der Steiermark gemäß einer Normkostenfinanzierung. Die Normkosten berücksichtigen Personalkosten, Fahrtkosten und sonstige Kosten. Als verrechenbare Leistungseinheit/Vollkostenstunde gelten die Normkosten pro Pflege- und Betreuungsstunde.

Eine Pflege- und Betreuungsstunde setzt sich aus:

  • den Pflege- und Betreuungszeiten, die anlässlich eines Hausbesuches durchgeführt werden (die Zeiterfassung beginnt bei Eintritt und endet beim Verlassen der Wohnung der Kundin bzw. des Kunden) und
  • den Zeiten für außerhäusliche Verrichtungen, welche eindeutig kundinnen- bzw. kundenspezifisch zuordenbar sind,

zusammen.

Außerhäusliche Verrichtungen sind Besorgungen für den alltäglichen Bedarf, welche von der Pflegeassistenz bzw. der Heimhilfe durchgeführt werden (Medikamente, Bandagist, Apotheke, Krankenkasse, Arzt/Ärztin) und Case-Management-Tätigkeiten, welche von der/dem Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger geleistet werden (z.B. Organisation von Heil- und Hilfsmittel, Fallbesprechung, Organisation von Untersuchungsterminen).

Fahrtzeiten werden nicht zusätzlich verrechnet!

Bei einem Hausbesuch wird die erste Viertelstunde zur Gänze verrechnet, für die weitere Betreuungszeit wird die tatsächliche Ist-Zeit aufgerundet auf die nächsten 5-Minuten verrechnet. Außerhäusliche Verrichtungen werden in angefangenen 5- Minuten-Schritten verrechnet.

Ab 2023 gelten folgende Normkostensätze pro Pflege- und Betreuungsstunde:

Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger:  98,69 Euro
Pflegeassistenz:  78,93 Euro
Heimhilfe:  61,15 Euro

Es gibt vier Finanzierungsteile:

1. Kundinnen- bzw. Kundenbeitrag - Dieser ist sozial gestaffelt und wird aus dem Netto-Einkommen der Kundin bzw. des Kunden berechnet. Die Höhe hängt auch von der Qualifikation der Betreuungsperson ab, die gemäß Berufsrechten und dem  Tätigkeits- und Kompetenzkatalog des Landes Steiermark zum Einsatz kommt.

Im in der Menüführung angeführten Punkt „Kosten für KundInnen" finden Sie die Kundinnen- bzw. Kundentarifliste und Informationen, welches Einkommen zur Bemessung des Selbstkostenbeitrages berücksichtigt wird.

2. Gemeindebeitrag - Die Zuzahlung der Wohnsitzgemeinde erfolgt direkt an die betreuende Organisation.

Zuzahlungsbetrag der Gemeinden/der Stadt Graz ab 2023 für eine Pflege- und Betreuungsstunde 

Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger (DGKP): 26,69 Euro
Pflegeassistenz: 19,47 Euro
Heimhilfe: 9,93 Euro

3. Landesbeitrag - Die Zuzahlung des Landesbeitrages erfolgt direkt an die betreuende Organisation

Zuzahlungsbetrag des Landes Steiermark ab 2023 für eine Pflege- und Betreuungsstunde:

Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger (DGKP): 45,80 Euro
Pflegeassistenz: 43,14 Euro
Heimhilfe: 37,27 Euro


4. Sozialversicherungsträgerbeitrag (gemäß ASVG § 151)

Wenn eine „medizinische Hauskrankenpflege" benötigt wird (z.B. Verbandwechsel), übernimmt die Krankenkasse pro Hausbesuch 6,90 Euro vom Kundinnen- bzw. Kundenbeitrag. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, benötigt man eine ärztliche Anordnung und eine Genehmigung der Krankenkasse.

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