Inanspruchnahme
Schritte zur Inanspruchnahme der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste
- Wenden Sie sich direkt an das Büro der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege.
- In den
Bezirkskarten finden Sie Adressen von den Organisationen, die in Ihrer Gemeinde tätig sind. Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem
Gemeindeamt bzw. in den Bezirken Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld und Weiz auch bei der
Pflegedrehscheibe in der Bezirkshauptmannschaft.
Informationen für Graz erhalten Sie ebenfalls bei derPflegedrehscheibe der Stadt Graz.
- Die Aufnahme und Abklärung des Betreuungsumfanges erfolgt immer durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Im Zuge dieser Erstabklärung wird festgelegt, welcher Pflege-/Betreuungsbedarf gegeben ist und welche Berufsgruppen zum Einsatz kommen. Diese Erstabklärung bzw. das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, ist für Sie - im Ausmaß von längstens 1,5 Stunden - kostenfrei. Die Kosten werden vom Land Steiermark übernommen.
- Die Pflegefachkraft legt gemeinsam mit Ihnen und den pflegenden Angehörigen die Ziele fest und plant die Maßnahmen sowie die Betreuungsdauer und die Betreuungszeitpunkte.
- Die betreuende Organisation ermittelt für Sie den zu leistenden Kostenbeitrag.
Die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege stehen Ihnen sieben Tage in der Woche von 6:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung.