Heimvertrag

HeimbewohnerInnen schließen mit einem Pflegeheim einen Heimvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten beider VertragspartnerInnen, Vertragsdauer, Leistungen des Pflegeheimes, die Heimgebühren und weiteres geregelt sind.

Nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz (§ 4) müssen die Leistungen der Heimträger und die wesentlichen Vertragsbedingungen - das Heimstatut - in schriftlicher Form festgelegt und öffentlich zugänglich sein. Das Heimstatut ist bei Aufnahme schriftlich auszuhändigen, es hat jedenfalls zu enthalten:

  1. Name, Rechtsform und Sitz des Pflegeheimes;
  2. Widmungszweck, insbesondere Angaben über den für die Aufnahme in Betracht kommenden
    Personenkreis;
  3. Angaben über die angebotenen Leistungen im Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung und Rehabilitation, über die Möglichkeiten der Teilnahme an kulturellen und geselligen Veranstaltungen;
  4. Angaben über die Höhe der Tagsätze und deren Veränderung
  5. Vergütung im Abwesenheitsfall;
  6. Kündigungsgründe, -frist und -form;
  7. Art und Fälligkeit der Zahlungen;
  8. Regelung der Tierhaltung;
  9. Angaben über den Betriebsablauf und die Organisation des Heimes (Hausordnung);
  10. Angaben über die Reinigung und Pflege der persönlichen Kleidung/Wäsche.
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