Pflegekosten

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich von den HeimbewohnerInnen zu bezahlen.

Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein.

Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen  Gemeindeämtern sowie bei der  Bezirkshauptmannschaft bzw. dem  Sozialamt der Stadt Graz auf.

Überall dort hilft man Ihnen auch gerne bei der Klärung noch offener Fragen, auch am Sozial- und Pflegetelefon des Landes unter 0800/201010 steht man Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Formular "Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim"

Hier finden Sie das  Formular "Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim" als Word-Dokumentenvorlage zum Download unter dem gleichnamigen Punkt.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).