Finanzielles

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim setzen sich zusammen aus einer Hotelkomponente (die Kosten für Unterbringung und Verpflegung) und einem Pflegezuschlag (die Aufwendungen für Pflege).

Wenn ein Heimbetreiber die Kosten bzw. Restkosten für die Unterbringung mit der öffentlichen Hand verrechnen möchte, benötigt er einen Bescheid gemäß § 13a des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

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