Pflege und Betreuung in Einrichtungen

Empfehlung zu COVID-19 - anlassbezogene "Besuchs-Gebote"

Hier finden Sie SARS-CoV-2/Covid-19  anlassbezogene "Besuchs-Gebote"

Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Alltag

Hier finden Sie:  Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Alltag in Alten- und Pflegeheimen und teilstationären Einrichtungen ab 9. Juni 2020, herausgegeben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft.

Empfehlungen zur (Wieder-) Aufnahme von Personen in Pflegeheime und Hauskrankenpflege nach stationärer Behandlung im Krankenhaus

10 Kritische-Covid- Kontrollpunkte

Hier finden Sie folgende Information:  10 Kritische-Covid- Kontrollpunkte, herausgegeben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft.

Empfehlungen zum Aufenthalt der BewohnerInnen im Freien

Hier finden Sie:  Empfehlungen zum Aufenthalt der BewohnerInnen im Freien, herausgegeben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft.

Empfehlungen zu COVID-19 Schutzmaßnahmen für Pflege und Betreuung

Hier finden Sie  Empfehlungen zu COVID-19 Schutzmaßnahmen für Pflege und Betreuung vom Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Empfehlungen zur schrittweisen Lockerung der Besuchsbeschränkungen

Hier finden Sie die  Empfehlungen zur schrittweisen Lockerung der aufgrund der COVID-19 Pandemie erlassenen Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen ab 4. Mai 2020 vom Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Versorgungsbericht 2015

Titelseite Versorgungsbericht 2015
Titelseite Versorgungsbericht 2015© Land Steiermark

Der vorliegende Versorgungsbericht 2015 soll mittels graphischer Darstellungen und Tabellen einen statistischen Überblick über die Pflege- und Betreuungsleistungen bieten, Entwicklungen und Trends aufzeigen sowie einzelne Teilbereiche der Versorgung vergleichend gegenüberstellen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025

Am 20. Oktober 2015 wurde der "Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen" in der 5. Landtagssitzung der XVII. Gesetzgebungsperiode vom Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen.

Hier finden Sie den  BEP 2025 zum Download ...

In der Steiermark werden derzeit mehr als 12.000 Personen in ca. 210 Einrichtungen stationär gepflegt. Träger dieser Einrichtungen sind das Land Steiermark sowie öffentliche (Gemeinden oder Sozialhilfeverbände) und private Träger.

Die strengen gesetzlichen Bestimmungen in der Steiermark sollen wirksamen Schutz von Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sicherstellen - den Schutz der Menschenwürde, den Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und pflegebezogenen Interessen, die Wahrung der Individualität und einer möglichst weit gehenden Selbstständigkeit der Person und den Schutz vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen im Pflegeverhältnis.

Das Land Steiermark ist für Bewilligung und Kontrolle aller Pflegeeinrichtungen zuständig, die sowohl von den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz) durchgeführt wird, als auch vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 8 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege).

In der Steiermark besteht freie Heimwahl, man kann das Pflegeheim grundsätzlich selber frei auswählen. Pflegebedürftige, die auf finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind, können aus jenen Einrichtungen auswählen, die von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sind.

HeimbewohnerInnen schließen mit einem Pflegeheim einen Heimvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten beider Vertragspartner, Vertragsdauer, Leistungen des Pflegeheimes, die Heimgebühren und Weiteres geregelt sind. Hier finden sie ein Beispiel für einen Musterheimvertrag.

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim setzen sich zusammen aus einer Hotelkomponente (die Kosten für Unterbringung und Verpflegung) und einem Pflegezuschlag (die Aufwendungen für Pflege).

Das Sozial- und Pflegetelefon steht unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/201010 für alle Fragen auch zum Thema Pflege zur Verfügung.

Anlassbezogene "Besuchs-Gebote"

... zur Ermöglichungen von sozialen Kontakten in steirischen Pflegeheimen  finden Sie hier ...

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).