COVID-Verlustausgleich Pflegeheime und Sonderkrankenanstalten
ONLINE-Antrag
Pandemiebedingt ist die Auslastung einzelner steirischer Pflegeheime und Sonderkrankenanstalten, welche gem. § 13a SHG anerkannt sind, im Vergleich viertes Quartal 2020 zum vierten Quartal 2019 gesunken. Um jene Betreiberinnen und Betreiber, bei denen eine pandemiebedingte Minderauslastung in diesem Bereich zu finanziellen Verlusten geführt hat, zu unterstützen, gewährt das Land Steiermark als Fördergeber, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, einen entsprechenden einmaligen finanziellen Ausgleich für den obengenannten Zeitraum.
Für diese Förderung werden seitens des Landes in Summe maximal EURO 5.000.000,00 zur Verfügung gestellt. Sollte die Summe der beantragten Fördermittel höher sein als das zur Verfügung gestellte Budget, werden diese aliquotiert ausbezahlt.