COVID-Besuchsmanagement II

ONLINE-Antrag

Das Referat Pflegemanagement, Abteilung 8, darf Sie darüber informieren, dass seitens des Landes Steiermark die Möglichkeit besteht, bis 30.04.2022 einen Kostenrückersatz hinsichtlich der Mehraufwände für das Besuchsmanagement (Abrechnungszeitraum ist 01.07.2021 bis 31.03.2022) und anderer bestimmter Personalaufwendungen in stationären Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19 Krisensituation mittels Online-Antrag zu beantragen.

Die anspruchsberechtigten Einrichtungen können  hier => den Kostenrückersatz beantragen.

Wichtiger Hinweis: Die auszufüllende Vorlage führt die Berechnungen der Gesamtbeträge/Summen selbstständig aus.

Weiterführende Informationen und Erklärungen zu dem Online-Antrag und den erforderlichen Unterlagen, entnehmen Sie bitte den Anlagen und den Informationsseiten des Landes Steiermark -  hier abrufbar =>

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