Tagsätze

für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung

Neues Normkostenmodell

Einrichtungen, die gemäß § 13a Abs. 1 SHG anerkannt sind und für die eine Kategorie rechtskräftig festgelegt ist, gebührt für die Erbringung von Leistungen nach der Anlage 1 je Hilfeempfängerin/Hilfeempfänger und Tag ein Entgelt.

Dieses besteht aus der Abgeltung für die Erbringung von Grundleistungen und dem jeweiligen Pflegezuschlag oder Psychiatriezuschlag für die Betreuung psychisch erkrankter Heimbewohnerinnen/Heimbewohner. a) Das Entgelt (exklusive Umsatzsteuer) für die Grundleistungen setzt sich zusammen aus Kosten für insbesondere Gebäude, Personal (ausgenommen Pflegepersonal), Infrastruktur sowie Sach- und Betriebskosten.

Hier finden Sie die entsprechende Rechtsvorschrift und den Entgeltkatalog =>

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