Pflege und Betreuung in Einrichtungen

10 Kritische-Covid- Kontrollpunkte

Hier finden Sie folgende Information:  10 Kritische-Covid- Kontrollpunkte, herausgegeben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft.

Versorgungsbericht 2015
Titelseite Versorgungsbericht 2015 © Land Steiermark
Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025

Am 20. Oktober 2015 wurde der "Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen" in der 5. Landtagssitzung der XVII. Gesetzgebungsperiode vom Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen.

Hier finden Sie den  BEP 2025 zum Download ...

In der Steiermark werden derzeit mehr als 12.000 Personen in ca. 210 Einrichtungen stationär gepflegt. Träger dieser Einrichtungen sind das Land Steiermark sowie öffentliche (Gemeinden oder Sozialhilfeverbände) und private Träger.

Die strengen gesetzlichen Bestimmungen in der Steiermark sollen wirksamen Schutz von Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sicherstellen - den Schutz der Menschenwürde, den Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und pflegebezogenen Interessen, die Wahrung der Individualität und einer möglichst weit gehenden Selbstständigkeit der Person und den Schutz vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen im Pflegeverhältnis.

Das Land Steiermark ist für Bewilligung und Kontrolle aller Pflegeeinrichtungen zuständig, die sowohl von den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz) durchgeführt wird, als auch vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 8 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege).

In der Steiermark besteht freie Heimwahl, man kann das Pflegeheim grundsätzlich selber frei auswählen. Pflegebedürftige, die auf finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind, können aus jenen Einrichtungen auswählen, die von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sind.

HeimbewohnerInnen schließen mit einem Pflegeheim einen Heimvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten beider Vertragspartner, Vertragsdauer, Leistungen des Pflegeheimes, die Heimgebühren und Weiteres geregelt sind. Hier finden sie ein Beispiel für einen Musterheimvertrag.

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim setzen sich zusammen aus einer Hotelkomponente (die Kosten für Unterbringung und Verpflegung) und einem Pflegezuschlag (die Aufwendungen für Pflege).

Das Sozial- und Pflegetelefon steht unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/201010 für alle Fragen auch zum Thema Pflege zur Verfügung.

Anlassbezogene "Besuchs-Gebote"

... zur Ermöglichungen von sozialen Kontakten in steirischen Pflegeheimen  finden Sie hier ...