Betreutes Wohnen für SeniorInnen
Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren soll Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und eine eigenständige Lebensführung in einer barrierefreien Wohnung ermöglichen bzw. fördern. Diese Wohnform stellt eine Kombination aus einer altersgerechten Wohnsituation und einer konkreten Betreuungsleistung (Grundleistung) dar. Durch Ermöglichung sozialer Kontakte wird die Lebensqualität im Alter verbessert und durch Förderung der Selbstständigkeit eine Heimunterbringung hinausgezögert. Das Ziel ist ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung. Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren ist eine Wohnform für ältere Menschen im Rahmen eines wohnbaugeförderten Mietverhältnisses. Vertragspartner des Landes sind die Gemeinden, Sozialhilfeverbände und der Sozialhilfeträger Stadt Graz.
Neue Information zur Richtlinie „Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren (ab 01.01.2019)
Im Bereich der Betreuung wurde seitens des Landes Steiermark, Referat Pflegemanagement, die Richtlinie für Betreutes Wohnen entwickelt, um eine qualitative, gute und einheitlich strukturierte Versorgung älterer Menschen landesweit durch professionelle Betreuungsleistungen zu erreichen.
Das Versorgungsangebot richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ein Pflegegeldbezug kann vorhanden sein, steht aber nicht im Vordergrund. Das barrierefreie Wohnen wird durch eine Grundleistung ergänzt, welche darauf abzielt, dass das im Alter stärker werdende Bedürfnis nach Sicherheit und die Organisation der bedarfsgerechten Hilfe unterstützt werden. In allen Wohnungen sind die technischen Voraussetzungen für ein Notruftelefon gegeben. Mindestens drei Angebote wöchentlich werden zur Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner angeboten. Die Kosten dieser Grundleistung für die Bewohnerinnen und Bewohner betragen höchstens € 350,-- pro Monat und sind sozial gestaffelt ( Ermittlung der zumutbaren Eigenleistung ab 1.1.2023). Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der zumutbaren Eigenleistung der Richtlinie „Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren, ist auf Basis der Richtlinie „Definition und Ermittlung des Einkommens für Soziale Dienste der Steiermark iSd § 16 SHG" zu bestimmen (
DOWNLOAD - „Definition und Ermittlung des Einkommens)
Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen wird eine Förderung für Miete und Betriebskosten nach dem Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetz gewährt.
Die Kosten für Inanspruchnahme mobiler Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege und anderer Wahlserviceleistungen (z.B. Essen auf Rädern, Physiotherapie) sind seitens der Bewohnerinnen und Bewohner separat zu tragen und nicht in der Grundleistung inkludiert.
Die vorliegende Richtlinie „Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren definiert die zu erfüllenden Kriterien für „Betreutes Wohnen". Die Richtlinie wurde durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung mit Wirksamkeit vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.
Die Richtlinie „Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren finden Sie hier =>
Wenn Sie konkret an der Wohnform „Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitzgemeinde oder an das Referat Pflegemanagement - Email: pflegemanagement@stmk.gv.at oder auch telefonisch unter 0316/877-2768.
Nützliche LINKS:
Auslastung nach Bezirken, lt. „Bedarfs- und Entwicklungsplan", Stand Juli 2023
Standorte für Betreutes Wohnen Stand Juli 2023