Sanitätshilfsdienste
Eine Tätigkeit in den Sanitätshilfsdiensten darf berufsmäßig bereits vor Ablegung der kursmäßigen Ausbildung ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung ist innerhalb von zwei Jahren ab Berufsantritt nachzuweisen, anderenfalls erlischt die Berechtigung zur weiteren berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit im Sanitätshilfsdienst.
Ausbildung
- Kurs für die Ausbildung in einem Sanitätshilfsdienst
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
- Lebensalter nicht unter 17 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Unbescholtenheit
- erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
Dauer der Ausbildung
- 130 – 135 Stunden
Abschluss der Ausbildung
- Kursabschlussprüfung - Kursabschlusszeugnis


