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Sanitätshilfsdienste

Eine Tätigkeit in den Sanitätshilfsdiensten darf berufsmäßig bereits vor Ablegung der kursmäßigen Ausbildung ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung ist innerhalb von zwei Jahren ab Berufsantritt nachzuweisen, anderenfalls erlischt die Berechtigung zur weiteren berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit im Sanitätshilfsdienst.


 
Ausbildung
  • Kurs für die Ausbildung in einem Sanitätshilfsdienst

Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung

  • Lebensalter nicht unter 17 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • Unbescholtenheit
  • erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht

Dauer der Ausbildung

  • 130 – 135 Stunden

Abschluss der Ausbildung

  • Kursabschlussprüfung - Kursabschlusszeugnis

 
Rechtsgrundlagen
MTF-SHD-Gesetz, BGB!. Nr. 102/1961
Verordnung betreffend die Ausbildung und Prüfung in den Sanitätshilfsdiensten, BGBl. Nr. 216/1961
 
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