Pflege
Pflege ist ein Thema, das so gut wie alle Menschen unabhängig von ihrem Alters berührt - als Betroffene oder als Angehörige. Pflegebedürftigkeit kann jedeN von uns treffen und früh oder spät eintreten, lang oder kurz andauern. Gesetzliche Bestimmungen sollen wirksamen Schutz von Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sicherstellen - den Schutz der Menschenwürde, den Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und pflegebezogenen Interessen, die Wahrung der Individualität und einer möglichst weit gehenden Selbstständigkeit der Person und den Schutz vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen im Pflegeverhältnis. In der Steiermark werden derzeit mehr als 12.000 Personen stationär, mehr als 15.000 mobil und geschätzte 45.000 in der Familie gepflegt.
Wir versuchen ihnen die Angebote mobiler und stationärer Pflege und die Finanzierungszuschüsse durch das Pflegegeld hier möglichst vollständig und verständlich zu präsentieren.
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene (Zuschuss-)Leistung zur pauschalierten Abdeckung von pflegebedingten Kosten. Es soll Pflegebedürftigen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen, wird je nach Pflegebedarf in sieben Stufen gewährt und monatlich ausgezahlt.
Betrieben vom Land Steiermark, gemeinnützigen oder gewinnorientierten Trägern.

Steirischer Pflegekompass der Kleinen Zeitung zum Herunterladen
Sie können den Steirischen Pflegekompass gerne auch kostenfrei zugeschickt bekommen.
Bitte teilen Sie gewünschte Anzahl und Adresse einfach der Pflege- und Sozialservicestelle mit, entweder über das Online-Bestellformular oder telefonisch unter 0800/201010.



