Zuzahlung aus der Sozialhilfe
Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein.
Hier können Sie das Formular für das Ansuchen um Zuzahlung aus der Sozialhilfe herunter laden.
Bitte beachten Sie die Regelungen bezüglich einer eventuellen Regresspflicht.
Um eine Zuzahlung erhalten zu können, braucht die stationäre Einrichtung einen Anerkennungsbescheid, siehe dazu auch den Abschnitt Finanzielles.


